Kündigungsschutz | Meides

Was ist Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz bedeutet, dass gesetzliche Regelungen eine Kündigung des Arbeitnehmers entweder erschweren oder ganz ausschließen. Spätestens vor dem Arbeitsgericht muss der Arbeitgeber beweisen können, dass er den Arbeitnehmer aus einem gesetzlich zulässigen Grund gekündigt hat.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Die Richter prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung wirklich vorliegen oder ob der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter einem fadenscheinigen Vorwand entlassen hat. In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam.

Was ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Grundsätzlich schon dürfen Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiter nicht einfach willkürlich entlassen. Streng ist der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser greift wenn ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Falls ein Mitarbeiter länger als 6 Monate in einem solchen Unternehmen beschäftigt wurde, darf ihm nur aus drei Gründen gekündigt werden:

Außerdem ist eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung möglich. Dann muss der Arbeitgeber jedoch vor dem Arbeitsgericht einen wichtigen Grund beweisen können, und dass ihm die Weiterbeschäftigung tatsächlich nicht mehr zugemutet werden kann.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Allerdings hat der Arbeitnehmer nur eine kurze Frist, um sich zu wehren und Klage einzureichen: Drei Wochen, in manchen Fällen sogar nur eine. Deshalb sollten Sie sich als Betroffener schnell beim Fachanwalt für Arbeitsrecht melden: Er kann Ihnen sagen, wie die Aussichten stehen und ob sich eine Klage lohnt.

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