Verhaltensbedingte Kündigung | Meides

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Verspätungen, eskalierende Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzen, Schäden oder Unaufmerksamkeiten während der Arbeitszeit, private Telefonate – einige Beispiele für Verhaltensweisen, die von Arbeitgebern als Pflichtverletzung eingeordnet werden und oft eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben.

Aber längst nicht in allen Fällen ist diese Kündigung auch gerechtfertigt! Es gibt eine ganze Reihe von Umständen, die dafür sorgen können, dass sie nicht wirksam ist und spätestens vom Arbeitsgericht kassiert wird:

  • Zunächst einmal muss das Fehlverhalten wirklich klar beweisbar sein.
  • Außerdem muss beweisbar sein, dass es sich um schuldhaftes Fehlverhalten gehandelt hat. Wenn der Arbeitnehmer eine triftige Rechtfertigung für seine Verhaltensweise hat, ist die Kündigung unwirksam. Vielleicht musste er den Arbeitsplatz verlassen, um Hilfe zu leisten? Oder der Konflikt eskalierte, weil er sich gegen Mobbing gewehrt hat?
  • Gab es möglicherweise andere Mittel, das Fehlverhalten abzustellen, die gar nicht versucht wurden? Erfolgte eine Abmahnung vor der Kündigung, fand ein Personalgespräch statt?
  • Ist die Kündigung verhältnismäßig? Wenn der Arbeitnehmer seit vielen Jahren ohne Beanstandung im Betrieb war, ist das zu berücksichtigen.

Gerade bei verhaltensbedingte Kündigung sind Kündigungsschutzklagen oft erfolgreich – selbst dann, wenn der Arbeitgeber eine problemlose Trennung erwartet. Allerdings hat der Arbeitnehmer nicht viel Zeit, um zu reagieren: nach drei Wochen ist die Kündigung in jedem Fall wirksam. Deshalb sollte man umgehend beim Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen.

Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Gründen wie den oben genannten eine Abmahnung erhalten. Lassen Sie sich möglichst sofort beraten, ob einer verhaltensbedingten Kündigung vorzubeugen ist.

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