Betriebsbedingte Kündigung | Meides

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung kann wirksam vorliegen, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen keine Möglichkeit mehr hat, den Arbeitnehmer weiter einzusetzen. Das muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen können, falls der gekündigte Arbeitnehmer vors Arbeitsgericht zieht und Kündigungsschutzklage erhebt.

In der Regel bleiben dem Gekündigten dafür allerdings nur drei Wochen Zeit. Deshalb lautet das oberste Gebot: Sofort beim Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen, wenn man die Kündigung erhalten hat. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist lässt sich in der Regel nichts mehr ausrichten, selbst wenn die Kündigung unwirksam war.

Es reicht nicht, dass der Chef nur denkt, die Entlassung wäre für ihn von Vorteil. Er muss konkret erläutern können, weshalb es betrieblich und dringend geboten war, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Die Arbeitsgerichte schauen sehr genau hin, ob die Begründung des Arbeitgebers wirklich nachvollziehbar ist. Es darf keine andere Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung bestanden haben und die Auswahl muss sozial gerechtfertigt gewesen sein. Außerdem muss die Kündigung frei von Formfehlern sein, denn auch dann ist sie unwirksam.

Im Endeffekt bedeutet das: Eine betriebsbedingte Kündigung ist alles andere als ein Selbstläufer für den Arbeitgeber. Es lohnt sich in jedem Fall, die Sache vom Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen – aber Sie müssen schnell aktiv werden.

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