Aufhebungsvertrag | Meides

Was ist ein Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag?

Bei Arbeitgebern erfreuen sich Aufhebungsverträge (oder auch Auflösungsverträge genannt) großer Beliebtheit. Manchmal weiß der Chef genau, dass eine Kündigung rechtlich schwierig ist. Wenn es ihm gelingt, mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu schließen, muss er sich um eine Kündigungsschutzklage keine Sorgen mehr machen. Denn in diesem Fall findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, Mutterschutz- und andere Regelungen greifen genauso wenig.

Wie geht ein Aufhebungsvertrag?

Das bedeutet nicht, dass ein Aufhebungsvertrag immer schlecht für den Arbeitnehmer ist. So eine Vereinbarung kann sich für beide Seiten auszahlen, weil man damit das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen vermeidet und für klare Verhältnisse sorgt. Aber die Regelungen müssen fair und angemessen sein. Deshalb sollten Sie als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nie unbesehen und in blindem Vertrauen unterschreiben. Sie geben damit vielleicht eine Reihe gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche ohne angemessene Gegenleistung auf.

Prüfung von Aufhebungsvertrag und Abfindung

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann schnell beurteilen, ob das, was Sie im Gegenzug als Abfindung bekommen, angemessen ist. Er kann für Sie die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernehmen und weiß, wann es sinnvoller ist, das Vertragsangebot auszuschlagen und auf die Arbeitsgerichte zu setzen.

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen. Bestehen Sie darauf, den Vertragsentwurf Ihrem Rechtsanwalt vorzulegen. Wenn der Arbeitgeber damit ein Problem hat, ist das ein sehr schlechtes Zeichen und sollte Sie misstrauisch machen. Die anwaltliche Beratung ist Ihr gutes Recht.

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